Vertragsbestimmungen
Für alle Teilnehmer an den Unterrichtsstunden, Kursen und Seminaren der Pakua Schweiz GmbH gelten verbindlich die nachfolgenden Regeln, sofern nicht besondere Regelungen im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Änderung dieser Regeln werden einen Monat nach ihrer Bekanntgabe wirksam, sofern der Teilnehmer der Änderung nicht widerspricht. Das Recht beider Seiten zur Kündigung bleibt unberührt.
1. Kosten und Abrechnung
Ab Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer die Kurskosten monatlich per Dauerauftrag zum jeweils 5. des Monats zu begleichen. Alternative Zahlungswege werden, unter Aufpreis, akzeptiert. Der Teilnehmerbetrag ist im Voraus zahlbar. Es gelten die monatlichen Preise gemäss unserer Preisliste. Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Die Pakua Schweiz GmbH behält sich vor, nicht bezahlende Teilnehmer aus dem Unterricht auszuschliessen.
Für nicht besuchte Lektionen besteht kein Recht auf eine Reduktion oder Rückerstattung der Kurskosten. Bei länger als einen Monat dauernder Krankheit, Unfall oder Militärdienst kann bei folgenden Voraussetzungen das Kursgeld verrechnet werden:
- Bei Krankheit oder Unfall: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
- Bei Militärdienst: Vorlage des Marschbefehls.
- Der Nachweis ist spätestens 10 Tage nach Verhinderung vorzuweisen.
2. Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist
Der Vertrag erreicht mit Unterschrift seine Rechtskraft. Wird er nicht mindestens 10 Tage vor Ablauf des Quartals durch eine der beiden Parteien per eingeschriebenem Brief gekündigt, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Quartal.
3. Abwesenheit und Ferien
Als Time-Stopp gelten Abwesenheiten mit entsprechenden Attesten, die länger als vier Wochen und höchstens drei Monate dauern (kann nur nach Absprache verlängert werden).
Die Pakua Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, ferienbedingt die Räumlichkeiten bis zu fünf Wochen pro Jahr zu schliessen. Auch kann die Schule in gewissen Fällen geschlossen bleiben, ohne die Stunden oder Tage, an denen sie abwesend waren, später nachholen zu müssen, wie in Folge von Reinigungs- und Erneuerungsarbeiten, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Krankheit, Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug, Pflege einer oder eines nahen Verwandten.
Die reduzierten Trainingsmöglichkeiten während der Schulferien (BL) sind im Kursgeld einkalkuliert.
4. Versicherungsverantwortung
Der Kursteilnehmer ist selbst für ausreichenden Unfall- und Diebstahlversicherungsschutz besorgt. Grob fahrlässige Sachbeschädigungen können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Eine Haftung seitens der Pakua Schweiz GmbH ist ausgeschlossen.
Adressänderungen sind innert 14 Tagen mitzuteilen.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand des Kantons Basel-Landschaft.
5. Datenweitergabe
Zur Erfüllung unseres Vertrages ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Mit der Unterschrift dieses Vertrages stimmt das Mitglied zu, dass wir diese Daten verarbeiten und auch an die internationale Pa-Kua Administration weitergeben dürfen, mit denen wir im Rahmen unserer Schultätigkeit zusammenarbeiten.
6. Gesundheitliche Voraussetzungen
Wir empfehlen eine sportmedizinische Beratung vor Beginn der Unterrichtsteilnahme, wenn für die Teilnahme gesundheitliche Bedenken bestehen. Bestehen gesundheitliche Einschränkungen wie zum Beispiel Rückenprobleme etc., müssen diese bei der Aufnahme angegeben werden.
7. Generelle Verhaltensregeln
Mit dem Eintritt in die Pa-Kua Schule Allschwil wird jedem Mitglied ein Handbuch übergeben. Mit der Unterschrift des Vertrages zeigt sich das Mitglied auch mit dem Pa-Kua Allschwil Codex einverstanden.
Des Weiteren werden während externen und internen Anlässen wie Gürtelzeremonien, Festen, Messen etc. Fotos und Videos der Teilnehmer gemacht. Falls dies nicht gewünscht ist, muss die Schulleitung (Meisterin Gina und/oder Meister Lauro) informiert werden.
8. Kommunikation
Wir kommunizieren grundsätzlich durch WhatsApp sowie durch regelmässige Informationsmails. Durch Angabe der Handynummer sowie der Mailadresse bestätigt der Teilnehmer, dass er seiner Pflicht der Lesung nachkommt.
9. Rechte ab schwarzem Gurt
Ab dem Erreichen der schwarzen Gurtstufe darf sich das Mitglied zum Training selbstständig in der Pa-Kua Schule aufhalten. Dazu sind folgende Bestimmungen zu beachten:
- Die Schulleitung (namentlich Meisterin Gina und Meister Lauro) muss über Aufenthalt und Grund informiert werden. Dies 24 Stunden vor dem gewünschten Termin.
- Vor dem Training muss eine Bestätigung seitens der Schulleitung (namentlich Meisterin Gina und Meister Lauro) bestehen.
- Es dürfen nur Mitglieder mitgenommen werden. Fremden ist der Zutritt untersagt.
- Im Falle, dass mehrere Mitglieder gemeinsam die Trainingsfläche nutzen wollen, muss die Schulleitung ebenfalls informiert werden.
- Der Schlüsselcode darf weder geteilt noch weitergegeben werden. Verfehlungen werden entsprechend geahndet und sind mit einem Verbot des selbstständigen Trainings zusätzlich belegt.