Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbestimmungen des Kursteilnehmers

  1. Die Kurskosten werden dem Teilnehmer ab dem darauffolgenden Monat vierteljährlich in Rechnung gestellt und sind im Voraus zahlbar. Es gelten folgende monatliche Preise:
    Reguläre Stunde:
    1. Stunde 80.00 Fr.
    2. Stunde 60.00 Fr.
    ab der  3. Stunde 40.00 Fr.
    Bogenschiessen zusätzlich 10.- Fr.*
    Privatstunde:
    Beim Ausbilder = 50.00 Fr.
    Bei Schwarzgurt Inst. 1° = 80.00 Fr.
    Bei Schwarzgurt Inst. 2° = 90.00 Fr.
    Beim Meister 3° = 100.00 Fr.
    Beim Meister 4° = 130.00 Fr.
    10er Abo: 250.- Fr.
    Mit dem 10er Abo können 10 verschiedene Unterrichtsstunden besucht werden. Der Inhaber bekommt eine Stempelkarte, in der die absolvierten Stunden eingetragen werden.
    Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, als Monatspreise.
    Für Familienmitglieder, die bei uns trainieren, gibt es 15 % Rabatt (nicht kumulierbar und in der Voraussetzung, dass alle im selben Haushalt leben).
    Kinder, Schüler, Lehrlinge, Studenten, IV und AHV geniessen einen Rabatt von 10 %.
  2. Die Mahngebühren betragen:
    1. Mahnung: 10.- Fr.
    2. Mahnung: 20.- Fr. plus 5 % Verzugszins
    3. Mahnung: 50.- Fr. und 10 % Verzugszins
  3. Für nicht besuchte Lektionen besteht kein Recht auf eine Reduktion oder Rückerstattung der Kurskosten. Bei länger als einem Monat dauernder Krankheit, Unfall oder Militärdienst kann bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses resp. eines Marschbefehls das Kursgeld verrechnet werden. Der Nachweis ist spätestens 10 Tage nach Verhinderung vorzuweisen.
  4. Als Time-Stopp gelten Abwesenheiten mit entsprechenden Attesten, die länger als vier Wochen und höchstens drei Monate dauern (kann nur nach Absprache verlängert werden).
  5. Der Kursteilnehmer ist selbst für ausreichenden Unfall- und Diebstahlversicherungsschutz besorgt. Grob fahrlässige Sach- und Materialbeschädigungen können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Eine Haftung seitens der Pakua Schweiz GmbH ist ausgeschlossen.
  6. Die Pakua Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, Räumlichkeiten während vier Wochen pro Jahr zu schliessen zwecks Ferien. Auch kann die Schule in gewissen Fällen geschlossen bleiben, ohne die Stunden oder Tage, an denen Sie abwesend waren, später nachholen zu müssen. Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen: Reinigungs- und Erneuerungsarbeiten, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Hochzeit, Geburt eigener Kinder, Tod einer oder eines nahen Verwandten, Umzug, Pflege einer oder eines nahen Verwandten.
  7. Nach dem Unterschreiben ist der Vertrag abgeschlossen. Wird er nicht 30 Tage vor Ablauf des Quartals durch eingeschriebenen Brief gekündigt, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Quartal.
  8. Die reduzierten Trainingsmöglichkeiten während der Schulferien (BL) sind im Kursgeld einkalkuliert.
  9. Adressänderungen sind uns innert 14 Tagen mitzuteilen.
  10. Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand des Kantons der Pakua Schweiz GmbH.