Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbestimmungen des Kursteilnehmers

  1. Kosten
    Die Kurskosten werden dem Teilnehmer ab Vertragsabschluss monatlich in Rechnung gestellt und sind im Voraus zahlbar. Es gelten die Preise gemäss unserer Preisliste. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, als Monatspreise.
    Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
    Für Familienmitglieder, die bei uns trainieren, gibt es 15 % Rabatt (nicht kumulierbar und in der Voraussetzung, dass alle im selben Haushalt leben).
    Schüler, Lehrlinge, Studenten und AHV/IV Bezüger geniessen einen Rabatt von 10 % (nicht kumulierbar).
  2. Zahlungsverzug
    Mahnlauf: Nicht bis spätestens 15 Tage nach Fälligkeit bezahlte Rechnungen werden erinnert und nach weiteren 15 Tagen im Rahmen der 1. Mahnung mit Gebühren von CHF 10.-, nach weiteren 15 Tagen im Rahmen der 2. Mahnung mit CHF 20.- zzgl. 5 % Verzugszins geahndet. Anschliessend noch immer ausstehende Beträge unterliegen dem Betreibungsverfahren.
  3. Verhinderungsregelung
    Für nicht besuchte Lektionen besteht kein Recht auf eine Reduktion oder Rückerstattung der Kurskosten. Bei länger als einem Monat dauernder Krankheit, Unfall oder Militärdienst kann bei folgenden Voraussetzungen das Kursgeld verrechnet werden:
    – Bei Krankheit oder Unfall: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
    – Bei Militärdienst: Vorlage des Marschbefehls
    Der Nachweis ist spätestens 10 Tage nach Verhinderung vorzuweisen.
  4. Pausieren
    Als Time-Stopp gelten Abwesenheiten mit entsprechenden Attesten, die länger als vier Wochen und höchstens drei Monate dauern (kann nur nach Absprache verlängert werden).
  5. Versicherungsverantwortung
    Der Kursteilnehmer ist selbst für ausreichenden Unfall- und Diebstahlversicherungsschutz besorgt. Grob fahrlässige Sachbeschädigungen können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Eine Haftung seitens der Pakua Schweiz GmbH ist ausgeschlossen.
  6. Räumliche Schliessungen
    Die Pakua Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, ferienbedingt die Räumlichkeiten bis zu 5 Wochen pro Jahr zu schliessen. Auch kann die Schule in gewissen Fällen geschlossen bleiben, ohne die Stunden oder Tage, an denen sie abwesend waren, später nachholen zu müssen, wie in Folge von Reinigungs- und Erneuerungsarbeiten, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug, Pflege einer oder eines nahen Verwandten.
  7. Vertragsverlängerung und Kündigungsfristen
    Der Vertrag erreicht mit Unterschrift Rechtskraft. Wird er nicht mindestens 10 Tage vor Ablauf des ersten Monats oder 30 Tage vor Ablauf des Quartals per eingeschriebenem Brief gekündigt, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Quartal.
  8. Schulferien
    Die reduzierten Trainingsmöglichkeiten während der Schulferien (BL) sind im Kursgeld einkalkuliert.
  9. Adressänderungen
    Adressänderungen sind innert 14 Tagen mitzuteilen.
  10. Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand des Kantons Basel-Landschaft.
  11. Rechte und Pflichten der Instruktoren
    Ab dem Erreichen der grauen Gurtstufe (Instruktor) darf sich das Mitglied zum Training selbstständig in der Pa-Kua Schule aufhalten. Dazu sind folgende Bestimmungen zu beachten:

    1. Die Schulleitung (namentlich Meisterin Gina und Meister Lauro) muss über Aufenthalt und Grund informiert werden.
    2. Es dürfen nur Mitglieder mitgenommen werden. Fremden ist der Zutritt untersagt.
    3. Im Falle, dass mehrere Mitglieder (grau und höhere Gurtstufe) gemeinsam die Trainingsfläche nutzen wollen, müssen diese die Schulleitung darüber in Kenntnis setzen.
    4. Mitglieder, die der Gurtstufe gelb bis grün zugehörig sind, dürfen nur mit einem Mitglied der Gurtstufe grau und höher, sowie mit der Erlaubnis der Schulleitung (namentlich Meisterin Gina bzw. Meister Lauro) die Trainingsfläche der Pa-Kua Schweiz GmbH selbstständig nutzen.
    5. Der Schlüsselcode darf weder geteilt noch weitergegeben werden. Verfehlungen werden entsprechend geahndet und sind mit einem Verbot des selbstständigen Trainings zusätzlich belegt.
  12. Zusammenarbeit mit Drittanbietern
    Mit der Unterschrift des Vertrages stimmt das Mitglied ebenfalls den AGB sowie den Datenschutzrichtlinien unserer Partner zu. Diese sind namentlich:
    – Zenplanner
    – Paysafe
    – Pa-Kua International League
  13. Generelle Verhaltensregeln
    Mit dem Eintritt in die Pa-Kua Schule Allschwil wird jedem Mitglied ein Handbuch übergeben. Mit der Unterschrift des Vertrages erklärt sich das Mitglied auch mit dem Pa-Kua Allschwil Kodex einverstanden.
    Des Weiteren werden während externen und internen Anlässen wie Gürtelzeremonien, Festen, Messen (z.B. Fantasy Basel, Sportmesse,…), etc. Fotos und Videos der Teilnehmer gemacht. Falls dies nicht gewünscht ist muss die Schulleitung (Meisterin Gina und/oder Meister Lauro) informiert werden.